Donnerstag, 13. August 2015

Ein Mutmacher

In diesen Tagen kann man schon einmal ein wenig an der Welt verzweifeln: Es häufen sich die schlechten Nachrichten aus aller Welt, das Leid findet nicht mehr nur in Entwicklungsländern, auf hoher See im Mittelmeer und an den EU-Außengrenzen statt, es ist auch hier in Berlin überall präsent, zum Glück auch endlich in den Medien. Viele engagieren sich, sammeln spenden, helfen. Aber leider liest man immernoch viel zu viele abfällige, fremdenfeindliche, rassistische, zu Gewalt aufrufende Kommentare. Das ganze Internet ist voll davon. Hinzu kommen Debatten über "gute" und "schlechte" Flüchtlinge, angebliche "Wirtschaftsflüchtlinge" und "Asylmissbrauch". Ermüdend, entmutigend und vor allem enttäuschend.

Zum Glück gibt es eine wachsende Zahl von Leuten, die den Mund aufmachen, die Fluchtgeschichten erzählen und vielleicht irgendwann wieder einen Funken Menschlichkeit in die verstopften Hirne mancher zurückbringen können. Wer die zu Tränen rührende Geschichten lesen möchte, findet sie z.B. bei Andrea Harmonika, Tollabea oder Liisa.

Eine tolle Aufmunterung war für mich gestern Abend der Film Pride im Freiluftkino Friedrichshain. Eigentlich eine historische Komödie, in der es um den Bergarbeiterstreik in Großbritannien und die LGBT-Rechte-Bewegung geht. Gleichzeitig aber auch ein Beweis dafür, was man alles erreichen kann, wenn man zusammenhält, -arbeitet und -kämpft. Solidarität war das Zauberwort. Am Ende verließen wir und auch die anderen Zuschauer den Film mit lächelnden Gesichtern und vermutlich war ich nicht die Einzige, die wieder ein Stück Glauben an die Menschheit und Inspiration für zukünftige Aktionen gewonnen hat. Schaut Euch den Film an, aber vor allem: Helft!

Wie man in Berlin konkret helfen kann, erfährt man unter anderem bei Mit VergnügenBerlin hilft LaGeSo, Lichtenberg hilft oder unter dem Hashtag #einfachmenschsein auf Facebook. (Zu der Aktion gab es gestern ein Porträt bei rbb zibb. An der Aktion sind Freunde von mir beteiligt und der Hase und ich werden auch mitmachen.)


1 Kommentar:

  1. "[...] Hinzu kommen Debatten über "gute" und "schlechte" Flüchtlinge, angebliche "Wirtschaftsflüchtlinge" und "Asylmissbrauch"[...]

    Achtung:
    "[...] angebliche "Wirtschaftsflüchtlinge" [...]"


    Siehe Definition von "Flüchtling":

    "[...] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außer halb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will, oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will. [...]"

    Artikel 1, Abschnitt A. Absatz 2

    Aus: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue03.html


    Vergleiche nun hierzu:
    - http://www.welt.de/politik/deutschland/article144650227/600-Euro-Praemie-fuer-Heimreise-ueberzeugt-Asylbewerber.html
    - http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vu-i-deutschland-sollte-anreize-fuer-fluechtlinge-senken-13768988.html


    Argumentation:

    Einen Asylantrag zu stellen ist ein unanfechtbares Recht. Das Stellen des Antrags selbst ist ein verwaltungsrechlicher Akt - kein Verbrechen und auch kein Asyl-"Missbrauch".

    Allen Antragstellern in der Bundesrepublik werden laut Asylbewerberleistungsgesetz finanzielle, soziale (medizinische Versorgung) und Sachleistungen gewährt, während ihre Anträge bearbeitet werden.


    Jedoch ist jeder, der lediglich (oder gar ausschließlich!) wegen dieser Leistungen einen Antrag stellt, kein "angeblicher" sondern ein _tatsächlicher_ Wirtschaftsflüchtling - oder kurz: ein Betrüger! Die Motivation seiner Antragstellung ist nicht konform mit der oben zitierten Definition.

    Begründung:
    In diesem Fall missbraucht er/sie die geltenden Asylbestimmungen eines bestimmten Landes - nämlich desjenigen, das ihm/ihr genau diese Leistungen gewährt, wohingegen andere Länder weniger oder auch keine derartigen Leistungen offerieren. Daher ist naheliegend, dass er/sie aus einem rein _wirtschaftlichen_ Grund den Antrag in der Bundesrepublik und nicht in einem anderen EU-Land stellte.

    Wer mit einem finanziellen Anreiz dazu bewegt werden kann, den Asylantrag zurückzuziehen, der hatte sehr wahrscheinlich ein wirtschaftliches Motiv.


    Schlussfolgerung:

    Wer flieht, weil er _tatsächlich_ verfolgt wird, der geht auch für kein Geld der Welt zurück in sein Herkunftsland, aus dem er zuerst fliehen musste - ein echter Asylgrund ist daher naheliegend.

    Alle anderen, also diejenigen, die für einen entsprechenden Geldbetrag wieder gehen, sind keine "angeblichen" Wirtschaftsflüchtlinge. Ihre Motivation für die Antragstellung liegt klar auf der Hand.

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